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Ablauf des Verfahrens

Die politischen Gremien der Stadt Gudensberg haben entschieden, dass ab dem 1. Januar 2021 die Abwassergebühr in Gudensberg aufgesplittet werden soll in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr. Dafür ist die Entwässerungssatzung der Stadt Gudensberg, welche die Gebührensätze für die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren enthält, noch in diesem Jahr anzupassen.

Für die fristgerechte Projektdurchführung sind zwei Aufgaben zu lösen. Zum einen sind die Abwasserkosten in die Kosten die für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserentsorgung aufzusplitten. Diese Leistungen sollen bis Ende des 2. Quartals 2020 abgeschlossen sein. Zum anderen sind die Flächen im Stadtgebiet zu ermitteln, von denen Oberflächenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Dazu werden pro Grundstück die befestigten Flächen ermittelt und die gebührenrelevanten Flächen, also die Flächen die in den öffentlichen Kanal entwässern können, qualifiziert geschätzt. Durch die Bildung von Grundstückskategorien für Grundstücke mit ähnlichen Bebauungs- und Befestigungsgraden, wird ein sogenannter mittlerer Grundstückabflussbeiwert für die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen definiert. Die gebührenrelevante Fläche berechnet sich durch Multiplikation des mittleren Grundstücksabflussbeiwertes des Grundstücks mit der amtlichen Grundstücksgröße.

Sollten diese qualifiziert geschätzten Flächen nicht die realen Begebenheiten der Grundstücksentwässerung für die Berechnung der gebührenrelevanten Flächen darstellen, können Grundstückseigentümer im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens Änderungen mitteilen. Dieses Selbstauskunftsverfahren startet Ende Mai. Die Rückgabe der Änderungsmitteilungen soll bis Ende Juni 2020 erfolgen. Es wird empfohlen, vor der Durchführung von Änderungsanzeigen und der Flächenerfassung zu prüfen, ob die Flächenänderungen auch zu einer Änderung des mittleren Grundstücksabflussbeiwertes eines Grundstücks führen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann auf eine Änderungsanzeige verzichtet werden. Für die Dauer des Selbstauskunftsverfahrens stehen den Bürgern eine Hotline sowie Bürgersprechstunden zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte diesen Seiten.